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Voraussetzung für die Aufnahme in das Kirchenmusikalische C-Seminar der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist grundsätzlich die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Für die Anmeldung zur Zugangsprüfung sind folgende Unterlagen einzureichen: 1. ein ausgefülltes Formular Aufnahmeantrag mit 2 Passbildern, 2. ein handgeschriebener Lebenslauf, 3. eine beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses, 4. gegebenenfalls Nachweise über die musikalische Vorbildung, 5. eine beglaubigte Kopie der Konfirmationsbescheinigung, 6. ein pfarramtliches Zeugnis.
Die Unterlagen sollen spätestens 4 Wochen vor der Zugangsprüfung eingereicht werden. Die nächsten Termine für die Zugangsprüfung können Sie hier einsehen. Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn keine Absage erfolgt. Die genaue Uhrzeit der Aufnahmeprüfung wird ca. 10 Tage vor der Aufnahmeprüfung bekannt gegeben.
Die Zugangsprüfung soll den Nachweis einer ausreichenden musikalischen Vorbildung erbringen. Sie beinhaltet für alle Fachrichtungen die Prüfung des musikalischen Gehörs und musiktheoretischer Grundkenntnisse. Dieser Abschnitt der Zugangsprüfung wird in der Regel als Klausur durchgeführt. Musterklausuren für die Zugangsprüfung im Bereich Musiktheorie können Sie hier herunterladen. In den einzelnen Fachrichtungen erstreckt sich die Prüfung darüber hinaus auf folgende Gebiete:
a) Fachrichtung Orgelspiel Klavier- und Orgelspiel (5-8 min): Auf dem Klavier sind zwei selbstgewählte Werke mindestens im Schwierigkeitsgrad von Bachs „Zweistimmigen Inventionen“ und leichteren Haydn- oder Mozart-Sonaten vorzutragen. Der Vortrag auf der Orgel ist auf das Spiel eines 4-st. Choralsatzes auf einem Manual und Pedal mit einer Intonation (Literatur oder improvisiert) zu beschränken. In besonders begründeten Fällen kann vom Vorspiel auf einem der beiden Instrumente abgesehen werden. Spielen von Kadenzen (2-3 min). Gespräch (3-5 min). b) Fachrichtungen Chor- und Kinderchorleitung Singen und Sprechen (3-5 min): Vortrag einer Arie oder eines Kunst-, Kirchen- oder Volksliedes und Sprechen eines vorbereiteten Textes. Ensembleleitung (3-5 min): Erarbeiten und Anleiten eines leichten Kanons oder Singspruches eigener Wahl mit einer Gruppe. Dabei auch Demonstration der grundlegenden Schlagfiguren im Dirigat. Die Aufnahmeprüfungskommission übernimmt dabei die Rolle der Gemeinde. Klavierspiel (2-4 min): Es genügt der Vortrag eines Stückes leichteren Schwierigkeitsgrades. Gespräch (3-5 min). Über die Aufnahme in den Studiengang Kinderchorleitung entscheidet die Lehrerkonferenz im Laufe des ersten Semesters der Chorleiterausbildung. c) Fachrichtung Posaunenchorleitung
Spiel eines Blechblasinstrumentes (4-6 min): Vortrag von zwei Stücken mittleren Schwierigkeitsgrades. Schlagtechnik (1-2 min): Demonstration der grundlegenden Schlagfiguren im Dirigat. Gespräch (3-5 min). d) Fachrichtung Popularmusik
Instrumentalspiel (4-6 min): Spielen mindestens eines Stückes mit popularmusikalischem Charakter auf der Gitarre oder einem Tasteninstrument. Seitens des C-Seminars stehen ein Flügel und ein Orgelpositiv zur Verfügung. Soll ein Keyboard verwendet werden, muss das Equipment mitgebracht werden. Singen und Sprechen (2-4 min): Singen eines Gesangsstückes mit popularmusikalischem Charakter, z. B. aus dem Bereich der einschlägigen Lieder aus dem EG oder einer anderen Sammlung geistlicher Lieder/Songs oder freie Kompositionen. Ensembleleitung (3-5 min): Einüben und Anleiten eines Liedes/einer einfachen Melodie/eines Singspruches/eines Kanons eigener Wahl mit popularmusikalischem Charakter. Dabei auch Demonstration grundlegender Schlagfiguren im Dirigat. Die Aufnahmeprüfungskommission übernimmt dabei die Rolle der Gemeinde. Gepräch, auch über Grundkenntnisse in popularmusikalischer Stilistik und Harmonik (3-5 min).
In der Aufnahmeprüfung ist es vorteilhafter, mittelschwere Stücke zuverlässig und richtig zu spielen, als zu schwere Stücke unzureichend. Ziel der Aufnahmeprüfung ist es, die musikalische Begabung und Entwicklungsfähigkeit der technischen Voraussetzungen der Bewerber/innen festzustellen, um ein erfolgversprechendes Studium zu gewährleisten.
Im Falle der Aufnahme gilt das erste Semester als Probesemester. Die Lehrerkonferenz entscheidet in der zweiten Hälfte des Semesters, ob das Probesemester bestanden ist. Das Bestehen des Probesemesters kann ggf. an den erfolgreichen Verlauf praktischer Nachprüfungen in einzelnen Fächern geknüpft werden. Über die Aufnahme in den Studiengang Kinderchorleitung entscheidet die Lehrerkonferenz im Laufe des ersten Semesters der Chorleiterausbildung. Die Aufnahmeanträge mit den erforderlichen Unterlagen bitte an die Dienstadresse des Ausbildungsleiters senden: Landeskirchenmusikdirektor Dr. Gunter Kennel Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin Tel. 24 34 44 73, Fax 24 34 44 72 Für weitere Fragen zur Aufnahmeprüfung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular .
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